Preise und Zuschüße
Preise und Informationen über mögliche Bezuschussungen
Über einen Antrag auf Bezuschussung beim Jugendamt, können die Betreuungskosten für dein Kind unterstützt werden. Für eine Bezuschussung könnt ihr Kontakt mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben aufnehmen. Da jeder Fall individuell zu berechnen ist, steht euch die Caritas bei der Klärung aller Fragen zur Seite.
Selbstverständlich ist eine Betreuung auch ohne Bezuschussung seitens des Amtes jederzeit möglich, das Mindestlohnniveau 2024 ist maßgeblich.
Die Kosten je Kind und Betreuungsaufwand erfährst Du in einem persönlichen Gespräch.
Für eine feste Reservierung eines Platzes, entstehen Bereitstellungsgebühren.
Staatliche Förderung
unabhängig vom Einkommen
Geschwister-Rabatt
unabhängig vom Einkommen
Staatliche Förderung
vom Einkommen abhängig
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Aktuell ist ein begehrter Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren frei. Nutze die Chance, deinem Kind eine liebevolle und pädagogisch wertvolle Betreuung in einem familiären Umfeld zu bieten. Kontaktiere uns noch heute und vereinbare einen Besuch – wir freuen uns darauf, dich und deinen kleinen Liebling kennenzulernen.
Caritas - Antrag auf Bezuschussung- Landkreis Ravensburg
Für eine Bezuschussung könnt ihr Kontakt mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben aufnehmen. Da jeder Fall individuell zu berechnen ist, steht euch die Caritas bei der Klärung aller Fragen zur Seite.
Die Caritas unterstützt dich beim Ausfüllen des Antrags auf Wirtschaftliche Jugendhilfe für dein Kind. Dein Kind hat ab der 8. Woche einen Betreuungsanspruch, wenn beide Elternteile arbeiten, und ab dem 1. Lebensjahr auch, wenn die Eltern nicht arbeiten. Dabei ist kein Einkommensnachweis erforderlich.
Vermittlungsstelle für Kindertagespflege
- Caritas Bodensee-Oberschwaben Zentrum Bad Waldsee
- Frau Dagmar Soherr
- Robert-Koch-Strasse 52
- 88339 Bad Waldsee
- Tel.: 07524/40116812
- E-Mail: ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de
- Vermittlung für Kindertagespflege
Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e. V.
Bezuschussung- Landkreis Biberach
- Freiburger Straße 35
- 88400 Biberach / Riß
- Tel.: 07351/53 99 49 0
- E-Mail: info@tagesmuetter-bc.de
- www.tagesmuetter-bc.de
"Es gibt nichts Wichtigeres in unserer Gesellschaft als die Pflege und den Schutz unserer Kinder."
Nelson Mandela
Ihr Rechtsanspruch für Ihr Kind
Eine Förderung in Kindertagespflege ist in den nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) genannten Voraussetzungen bis maximal Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Seit 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung lt. § 24 SGB VIII.
Geburt bis Vollendung 1. Lebensjahr
- Bei gleichzeitiger, notwendiger Abwesenheit beider Elternteile nur bei gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII2*
- In Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Bei gleichzeitiger, notwendiger Abwesenheit beider Elternteile nur bei gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII2*
*Dokument 2385 „Informationen zur Kindertagespflege“; Stand 01.01.2024
1. bis Vollendung 3. Lebensjahr
- In Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege Auswahl muss erfolgen. Wenn Kita, dann ist dort notwendiger Betreuungsumfang auszuschöpfen
- Allg. Förderanspruch bis max. 30 – 33 h/Woche bzw. 129 - 142 h/Monat in Kita (Basis-Angebot / Regelbedarf RB) und bei Kindertagespflege
- darüber hinausgehender, individueller Bedarf:
- Kita kann frei gewählt werden, Umfang des Bedarfs wird durch Träger geprüft.
- Bei Kindertagespflege wird der objektiv nachvollziehbare Bedarf durch den TMV geprüft.
1. bis Vollendung 3. Lebensjahr
- Vorrangig ist Förderung in Tageseinrichtung. Kindertagespflege ggf. nur ergänzend
- Kita kann frei gewählt werden, dort notwendiger Betreuungsumfang ist auszuschöpfen
- Allg. Förderanspruch bis max. 30 – 33 h/Woche bzw. 129 - 142 h/Monat in Kita (Basis-Angebot / Regelbedarf RB)
- Darüberhinausgehender, individueller Bedarf:
- Kita kann frei gewählt werden, Umfang des Bedarfs wird durch Träger geprüft.
- Bei Kindertagespflege wird der objektiv nachvollziehbare Bedarf durch den TMV geprüft.